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PI Magdeburg


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    Seit dem 07.04.2014 wird Jutta Schulz aus Thale / Landkreis Harz vermisst. Jutta Schulz war zum Zeitpunkt ihres Verschwindens 53 Jahre alt. Die Polizei bittet um Unterstützung bei der Suche nach der Vermissten.

    Jutta Schulz ging in den Monaten vor ihrem Verschwinden einer geregelten Arbeit als Bardame in Köln nach. Am 01.05.2014 hätte die Vermisste wieder ihre Tätigkeit in der Bar des Laufhauses „Das Bordell“ aufnehmen müssen, erschien jedoch dort nicht.

    Sie könnte sich zum Zeitpunkt ihres Verschwindens in Thale oder in Köln aufgehalten haben. Es gibt auch Hinweise darauf, dass die Vermisste eine Beziehung zu einem bislang nicht bekannten Mann unterhielt, möglicherweise mit dem Vornamen „Knut“ oder „Kurt“. Er soll aus dem Raum Düsseldorf stammen, sich jedoch regelmäßig, möglicherweise beruflich, in Köln aufgehalten haben.

    Die Vermisste reiste immer von Thale nach Köln mit dem Zug. Zunächst mit der Regionalbahn von Thale nach Magdeburg und dann weiter mit dem Intercity nach Köln.

    Bisher konnten keine Zeugen ermittelt werden, die die Vermisste nach dem 07.04.2014 gesehen haben.

    Personenbeschreibung zum Zeitpunkt ihres Verschwindens:

    • 160 cm groß
    • 53 Jahre alt
    • schlanke Statur
    • rotbraun gefärbtes, gelocktes Haar
    • fuhr gerne Fahrrad
    • legte viel Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild

    Folgende Tätowierungen hatte die Vermisste: (siehe Bilder) 

    Die Polizei bittet um Mithilfe:

    Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort von Jutta Schulz nach dem 07.04.2014 machen?

    Wem ist Jutta Schulz bekannt bzw. wer kennt Kontaktpersonen von Jutta Schulz, insbesondere im Raum Köln oder kann Hinweise zu dem Mann machen, mit dem Jutta Schulz möglicherweise liiert war.

    Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0391/ 546-1422 bei der Polizei in Magdeburg oder jeder anderen Dienststelle zu melden. (tb)

    „Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

    Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“

    Sources


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    Author: Thomas Wade

    Last Updated: 1704582962

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    Name: Thomas Wade

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    Job: Veterinarian

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