Stand: 07.11.2023 11:30 Uhr
Viele kranke und alte sowie behinderte Menschen können Vertragsangelegenheiten, Behördengänge oder Arzttermine nicht allein regeln. Wann bekommt man einen rechtlichen Betreuer und worauf sollte man achten?
Wer stellt den Antrag auf Krankengeld, wenn man selbst mit einem Schädel-Hirn-Trauma nach einem Unfall auf der Intensivstation liegt? Wer hilft dabei, Ansprüche bei den Sozialbehörden durchzusetzen, wenn man sich in einer psychischen Krise befindet und arbeitsunfähig ist? Hat jemand aus der Familie oder eine andere nahestehende Person eine Vorsorgevollmacht, kann diese sich darum kümmern. Doch eine Vorsorgevollmacht haben die wenigsten Menschen. Dann kann eine rechtliche Betreuung helfen.
Niemand wird mehr entmündigt
Aber die Angst, durch eine Betreuung entmündigt zu werden und nichts mehr selbst entscheiden zu dürfen, ist groß. Doch seit vor mehr als 30 Jahren das Betreuungsrecht das Vormundschafts- und Pflegerecht abgelöst hat, ist eine Entmündigung nicht mehr möglich. Tatsächlich konnten Menschen zuvor auf einen Schlag entmündigt werden. Erwachsene hatten dann nur noch so viel Selbstbestimmungsrecht wie ein Kind. Diese rechtliche Möglichkeit wurde aber komplett abgeschafft.
Seit 1992 kann also kein Volljähriger mehr entmündigt werden. Und: Gegen den freien Willen eines Menschen kann eine Betreuung grundsätzlich nicht eingesetzt werden - es sei denn, ein Mensch droht sich oder andere akut zu gefährden.
Handlungsfähig bleiben durch die rechtliche Betreuung
Eine Betreuung ermöglicht es vielen Menschen erst, in allen Lebensbereichen handlungsfähig bleiben, wenn sie das aufgrund einer Krise, Krankheit oder Behinderung allein nicht (mehr) sein können. Die Reform des Betreuungsrechts, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, hat den Willen der durch Unfall, Krankheit, Krisen oder Behinderung beeinträchtigten Menschen noch mehr ins Zentrum einer Betreuung gerückt. Das sogenannte objektive Wohl des Betroffenen, das bisher im Betreuungsrecht den Willen der betreuten Menschen einschränken konnte, ist nun komplett gestrichen worden.
Von Finanzen bis Gesundheit: Unterstützung nur in erforderlichen Bereichen
Wenn eine Betreuerin oder ein Betreuer eingesetzt wird, wird genau geprüft, in welchen Bereichen ein Mensch Hilfe braucht. So kann eine Betreuung etwa nur für den Bereich Finanzen, fachsprachlich "Vermögenssorge", oder für gesundheitliche Belange eingesetzt werden. Wenn andere Angelegenheiten weiter eigenverantwortlich erledigt werden können, bleibt es auch dabei.
Die Betroffenen bleiben durch ihren gesetzlichen Vertreter "voll geschäftsfähig", wie es korrekt heißt. Sehr selten wird ein "Einwilligungsvorbehalt" eingerichtet. Das bedeutet, dass Geschäfte, die Betreute abschließen, erst wirksam werden, wenn der Betreuer zustimmt. Das gilt beispielsweise für den Kauf eines Autos.
Betroffene, Angehörige und Dritte können Betreuung anregen
Wer glaubt, seine Rechte nicht mehr selbst vertreten zu können oder zur Regelung finanzieller Angelegenheiten nicht mehr in der Lage ist, kann sich auch selbst an das für seinen Wohnsitz zuständige Betreuungsgericht am Amtsgericht wenden, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt oder niemand bereit ist, die Regelung zu übernehmen.
Auch andere Personen wie Freunde, Familienmitglieder oder Nachbarn können beim Gericht eine Betreuung anregen. Oft ist es der behandelnde Arzt, der zuerst feststellt, dass ein Mensch rechtliche Betreuung braucht. Aber auch sogenannte Geschäftskontakte können das Betreuungsgericht anschreiben, zum Beispiel Bankmitarbeiter, wenn ihnen auffällt, dass ein Kunde mehrmals am Tag in die Bank kommt und Geld abhebt, sich darauf angesprochen aber nicht daran erinnert. Das Gericht prüft dann, ob der Mensch Hilfe braucht. Es reicht ein formloses Schreiben an das Amtsgericht am Wohnsitz der betroffenen Person.
Gute rechtliche Betreuer selbst finden
Den Auftrag für eine Betreuung erhalten Berufsbetreuerinnen und -betreuer über die Betreuungsbehörde der Region, in der sie arbeiten. Vom Amtsgericht werden sie dazu "gerichtlich bestellt". Im Normalfall wird einem Betroffenen also ein rechtlicher Betreuer zugeteilt. Es ist aber durchaus möglich, selbst nach einer Betreuerin oder einem Betreuer zu suchen. Wer dann für sich selbst oder andere eine Betreuung beim zuständigen Amtsgericht anregt, kann den Namen dort dann schon nennen. Dazu reicht ein formloses Schreiben, ein Musterbrief kann beim Formulieren helfen.
Daran lassen sich gute rechtliche Betreuer erkennen:
- Sie arbeiten zum Beispiel in einem Betreuungsverein oder mit anderen Betreuern in einer Bürogemeinschaft zusammen, sodass sie sich gegenseitig im Urlaubs- und Krankheitsfall vertreten können. Ist der Betreuende nämlich nicht erreichbar, können nur von ihm beauftragte/bevollmächtigte Personen handeln, es sei denn, das Gericht bestellt einen Vertretungsbetreuer.
- Sie beraten sich mit Kolleginnen und Kollegen über ihre Klienten, nehmen an einer externen Beratung (Supervision) teil und bilden sich regelmäßig fort.
- Sie arbeiten nach erklärten ethischen Richtlinien, die sie beispielsweise auf ihrer Homepage veröffentlichen.
- Außerdem arbeiten sie nach einem bestimmten Handlungskonzept, etwa dem sogenannten Betreuungsmanagement.
- Ein guter Betreuer wird, wenn möglich, bestimmte Ziele zusammen mit seinem Klienten vereinbaren. Wenn es möglich ist und dem Klienten hilft, wird auch das soziale Umfeld eingebunden.
- Sie haben feste Sprechzeiten im Büro, sodass die Klientinnen und Klienten auch ohne Termin kommen können. Außerdem bieten sie Hausbesuche an.
Prüfung des Betreuungsbedarfs und der Aufgabenbereiche
Im Normalfall beauftragt das Gericht einen unabhängigen Gutachter, der feststellt, ob tatsächlich gesundheitliche Umstände oder eine Behinderung vorliegen, die eine Betreuung rechtfertigen. Das kann allerdings Wochen bis Monate dauern, weil der Bedarf an Betreuungen so groß ist.
Die individuellen Bedürfnisse eines Menschen bestimmen, welche Aufgaben und rechtlichen Vertretungen der Berufsbetreuer übernehmen soll. Das können Behördengänge, die Verwaltung der Finanzen oder die Regelung der Gesundheitsversorgung sein.
Rechtliche Betreuer besprechen dann mit ihren Klienten, was diese sich von der Betreuung erwarten und formulieren Ziele. Kurzfristige Ziele einer Betreuung können sein, die finanzielle Situation oder die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen.
Ehrenamtliche Betreuung auch aus persönlichem Umfeld möglich
Bevor jedoch ein gerichtlich bestellter Berufsbetreuer eingesetzt wird, wird nach Menschen gesucht, die die Betreuung ehrenamtlich übernehmen können, sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das können Menschen aus dem privaten Umfeld sein, aber auch andere Personen. Die ehrenamtliche Betreuung hat immer Vorrang vor einer gerichtlich bestellten.
Das heißt, das Betreuungsgericht fragt einen Ehepartner, einen weiteren nahe stehenden Menschen oder eine andere Person, ob sie damit einverstanden ist, diese Rolle zu übernehmen. Das zuständige Amtsgericht und auch die Betreuungsbehörde prüfen zudem, ob die Person für die Aufgabe geeignet ist.
Mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorsorgen
Man kann auch in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer im Krisenfall eine Betreuung übernehmen soll, denn nach einem Unfall ist man dazu vielleicht gar nicht in der Lage. Auch diese Person wird von behördlicher Seite überprüft. Das ist allerdings nicht der Fall, wenn ein Mensch aufgrund einer Vorsorgevollmacht damit beauftragt ist, für jemanden rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Eine Betreuung wird dann nicht eingesetzt.
Auch ehrenamtlich Betreuende werden vom Amtsgericht kontrolliert
Ehrenamtliche Betreuer haben, wenn sie vom Betreuungsgericht bestellt sind, nicht nur die gleichen Aufgaben wie Berufsbetreuer, sie werden auch kontrolliert, nur nicht im selbem Umfang. Dabei ist es egal, ob es sich um Freunde oder Familienmitglieder handelt. Angehörige ersten Grades wie Eltern, Ehepartner oder Kinder sind allerdings nicht verpflichtet, beispielsweise über Geldbewegungen Rechenschaft abzulegen. Sie müssen lediglich ein Mal im Jahr einen formlosen Bericht verfassen.
Wie geht der Betreuerwechsel?
Wer mit seinem Betreuer oder seiner Betreuerin unzufrieden ist, kann dies dem Betreuungsgericht mitteilen, indem er dies entweder mündlich zu Protokoll gibt oder ein formloses Schreiben aufsetzt. Dann kann ein anderer Betreuer bestellt werden. Der Betroffene kann aber auch selbst einen Vorschlag unterbreiten, wenn er einen guten Betreuer kennt.
Richtet sich das Gericht nicht danach, obwohl der Betreuer seine Pflichten nicht erfüllt oder gegen den Willen seines Klienten handelt, kann dieser einen Anwalt einschalten, muss ihn aber selbst bezahlen.
Das kostet eine Berufsbetreuung
Berufsbetreuerinnen und -betreuer erhalten eine monatliche Pauschale für jeden ihrer Klienten. Diese steigt zudem mit der Zahl der Aufgabenbereiche, um die sie sich kümmern müssen. Die Höhe der Pauschale hängt auch davon ab, ob ein zu betreuender Mensch im Heim oder zu Hause lebt und welche Fachkenntnisse ein Betreuender mit in den Beruf bringt.
Bezahlt werden Berufsbetreuer von ihren Klientinnen und Klienten, wenn diese über ausreichend Einkommen oder Vermögen verfügen. Bei Menschen, die eine Betreuung brauchen, sie aber nicht selbst bezahlen können, weil sie etwa von Bürgergeld leben müssen, übernimmt der Staat die Kosten. Diese liegen zum Beispiel bei einer mittellosen Person im Heim in den ersten drei Monaten bei 194 Euro im Monat.
Ihre Rechnungen reichen Berufsbetreuer beim zuständigen Amtsgericht ein, bevor sie sie an ihre Klienten schicken. So haben die Klienten Gelegenheit, der Rechnung zu widersprechen. Ehrenamtliche Betreuende, etwa aus dem familiären Umfeld, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 425 Euro pro Jahr.
Dauer einer rechtlichen Betreuung
Manche Menschen werden Zeit ihres Lebens auf die Unterstützung durch rechtliche Betreuung angewiesen sein. Für die, die nur temporär Hilfe benötigen, gilt, dass die Betreuung nur so lange aufrechterhalten werden soll, bis sie nicht mehr gebraucht wird. Das Ziel sollte immer sein, dass der betroffene Mensch eines Tages wieder ohne Betreuung zurechtkommt.
Um im Fall einer Krise oder Krankheit nicht von heute auf morgen auf einen gesetzlichen Betreuer angewiesen zu sein, sollte man sich überlegen, welche Vorsorgelösung die geeignete ist: Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Eine von beiden sollte man zu haben.
Dieses Thema im Programm:
Markt | 23.01.2023 | 20:15 Uhr
Author: Raymond Whitney
Last Updated: 1703937722
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